... endlich keine Staatsloyalität!!
... durch eine andere ersetzt?   

Das germanische Asyl- und Gastrecht aus prähistorischer und dichterischer Sicht

Das Asylrecht in Deutschland (oder in Germania) begann nicht - wie manche es hinstellen möchten - mit dem Bonner Grundgesetz vom 23.05.49, sondern schlägt hierzulande tiefe archaiche Wurzeln. Wer anderen das Asylrecht gewährt hat, der konnte sich wie ein Held fühlen. Aber eigentlich muß sich auch derjenige als heldenhaft vorkommen, der sich selbst ein heimisches Asyl zu gönnen imstande ist. Um das Asyl als Geschenk plastisch zu verdeutlichen, vergegenwärtige ich es anhand einer Szene aus dem Nibelungenlied von Richard Wagner (Die Walküre - aus der 1. und 2. Szene) wie folgt:

Siegmund:

Wes Herd dies auch sei,
hier muß ich rasten.

Sieglinde:

Ein fremder Mann!
Ihn muß ich fragen.
Wer kam ins Haus
und liegt dort am Herd?
Müde liegt er
Von Wegen Mühn:
Schwanden die Sinne ihm?
Wäre er siech?
Noch schwillt ihm der Atem;
das Auge nur schloß er,
Mutig dünkt mich der Mann ,
sank er mild auch hin.

Siegmund:Ein Quell! Ein Quell!
Sieglinde:Erquickung schaff ich.
Labung biete ich
dem lechzenden Gaumen
Wasser, wie du gewollt!
Siegmund:Kühlende Labung
gab mir der Quell,
des Müden Last
machte er leicht,
erfrisc ht ist der Mut,
das Aug' erfreut
des Sehens selige Lust.
Wer ist's, der so mir es labt?
Sieglinde:Dies Haus und dies Weib
sind Hundings Eigen;
gastlich gönn' er die Rast;
bis heim er kehrt!
Siegmund:Waffenlos bin ich:
dem wunden Gast
wird dein Gatte nicht wehren.
Sieglinde:Die Wunden weise mir schnell!
Siegmund:Gering sind sie,
der Rede nicht wert;
noch fügen des Leibes
Glieder sich fest.
Hätten halb so stark wie mein Arm
Schild und Speer mir gehalten,
nimmer floh ich dem Feind;
doch zerschellten mir Speer und Schild.
Der Feinde Meute
hetzte mich müd,
Gewitterbrunst
brach meinen Leib;
doch schneller, als ich der Meute,
schwand die Müdigkeit mir;
sank auf die Lider mir Nacht,
die Sonne lacht mir nur neu.
Sieglinde:Des seimigen Metes süßen Trank
mögst du mir nicht verschmähn.
Siegmund:Schmecktest du mir ihn zu?
Einen Unseligen labtest du;
Unheil wende
der Wunsch von dir!
Gerastet habe ich
und süß ; geruht;
weiter wend' ich den Schritt.
Sieglinde:Wer verfolgt dich, daß du schon fliehst?
Siegmund:Mißwende folgt mir, [nicht Miß Wende]
wohin ich fliehe;
Mißwende naht mir,
wo ich mich neige,
Dir, Frau, doch bleibe sie fern!
Fort wende ich Fuß und Blick.
Sieglinde:So bleibe hier!
Nicht bringst du Unheil dahin,
wo Unheil zu Hause wohnt!
Siegmund:Wehwalt hieß ich mich selbst:
Hunding will ich erwarten.
Sieglinde:Müd am Herd
fand ich den Mann:
Not führt' ihn ins Haus.
Hunding:Du labtest ihn?
Sieglinde:Den Gaumen letzt' ich ihm,
gastlich sorgt' ich sein!
Siegmund:Dach und Trank
dank ich ihr;
willst du dein Weib drum schelten?
Hunding:HEILIG IST MEIN HERD;
HEILIG SEI DIR MEIN HAUS!
Rüst uns Männern d as Mahl!


Und so hätte es bleiben können, wenn das Schicksal die Geschichte nicht in andere Richtung gewendet hätte.


"Es gibt kein Volk, das der Geselligkeit und Gastfreundschaft mit solcher Hingabe huldigte wie die Germane n. Es gilt als Sünde, einem Menschen sein Haus zu verschließen, wer es auch sei; jeder empfängt ihn mit einem seinen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend reich zubereiteten Mahle. Sind die Vorräte aufgezehrt, dann weist der, der eben noch Gastgeber gewesen war, den Weg zu einem anderen gastlichen Hause und geht selbst mit; uneingeladen betreten sie den nächsten Hof. Und das hat nichts zu sagen: der Empfang ist nicht weniger herzlich; im Gastrecht macht eben keiner ein en Unterschied zwischen Bekannten und Unbekannten. Es ist Brauch, daß man dem scheidenden Gast auf Verlangen etwas übereignet, und umgekehrt fällt es [dem Gastgeber] nicht etwa schwerer, einen Wunsch auszusprechen. Sie freuen sich über die Geschenke, aber sie rechnen die Gaben [dem Empfänger] nicht nach und fühlen sich durch die erhaltenen Geschenke nicht irgendwie verpflichtet. Zwischen Gastgeber und Gast gibt es keinen Unterschied von mein und dein."

(Quelle: Tacitus, Cornelius Publius, Germania, Kap. 21, S. 59, 61, insel taschenbuch (1980))

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